VDS

Prüfung elektrischer Anlagen gemäß den Richtlinien des VdS nach Klausel 3602

vds_schadenverhuetung_logo-svg

Die Prüfung nach VdS Richtlinie 3602 ist eine eigenständige brandschutztechnische Prüfung die von den Brandschutzversicherern gefordert wird und von einem vom VdS anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Sie ersetzt keine andere und kann ebenso nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden.

Nachweis für den Verband der Sachversicherer im Auftrag der Brandversicherer

Der Verband der Sachversicherer (VdS) verlangt vom Versicherungsnehmer den Nachweis einer überprüften elektrischen Anlage. Dokumentiert ist dies im Versicherungsvertrag in aller Regel mit der Klausel 3602 – Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen. Kann die Prüfung nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung im Schadensfall nicht eintritt oder den Schaden nicht vollständig übernimmt.

Der VdS-zertifizierte Sachverständige

Die Stelle die eine wiederkehrende Prüfung fordert, kann auch die Qualifikation des Prüfers festlegen. In Bezug auf den VdS anerkannten Sachverständigen wurde ein Anerkennungsverfahren festgelegt nach dem bestätigt werden kann, dass der Prüfer der elektrischen Anlagen gemäß Versicherungsklausel 3602 kompetent ist. Die Anerkennung erfolgt für den Zeitraum von vier Jahren. Während dieser Zeit unterliegt der Sachverständige der Überwachung durch die VdS-Zertifizierungsstelle. Für eine Verlängerung sind die Fach- und Sachkunde periodisch nachzuweisen.

  • Der VdS Sachverständige ist unabhängig.
    Er ist kein Angestellter des Anlagenbetreibers oder des Versicherungsnehmers.
  • Der Sachverständige ist hoch qualifiziert und muss seine Kompetenz periodisch nachweisen. Er muss sich laufend fortbilden, um immer in der Lage zu sein, aktuelle Richtlinien den Sachschutz der Feuerversicherungen mit einzubeziehen.
  • Er kann am Prüfergebnis nicht finanziell partizipieren, da er die Mängel nicht beseitigt.
  • Er ist nicht „Betriebsblind“, da er nicht Errichter- oder Instandhalter der elektrischen Anlage ist.
  • Er ist unabhängig, sachlich, neutral und nicht weisungsgebunden

Nur der VDS-zertifizierte Sachverständige ist zur Prüfung nach Klausel 3602 der Versicher zu wiederkehrenden Prüfung der Anlagen zugelassen.

Anerkennung Dipl.- Ing. Michael Bender