Ortsveränderliche Geräte

Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlage und Betriebsmittel“ sind Unternehmer verpflichtet, eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die einer Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 unterliegen, sind diejenigen Betriebsmittel, die während des Betriebes ohne größeren Aufwand von einem Platz zu anderen transportiert werden können.

Prüfung elektrischer Geräte

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 beinhaltet die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702. Werden bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 bestimmte Fristen und Durchführungsbestimmungen überwacht, erfolgt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 auf der Grundlage definierter technischer Standards.

Prüfungsergebnisse

Die Ergebnisse einer Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 innerhalb einer Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 müssen entsprechend aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind bis zur nachfolgenden Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 im  aufzubewahren.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702

Soll eine Person die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen, muss diese entsprechend befähigt sein. Als befähigte Personen zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gelten diejenigen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie einer entsprechenden Berufstätigkeit über notwendige Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Nur dieser Personenkreis darf eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen.

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