Ortsfeste Anlagen und Maschinen

Elektroprüfung ortsfester Maschinen und Anlagen, wiederkehrende Prüfung nach DGUV V3, DGUV V4, vorm., BGV A3

Warum wird geprüft?

Ihre Maschinen sind nach den Mitarbeitern das wertvollste Gut Ihres Unternehmens – und einer der größten Risikofaktoren: Etwa 30 Prozent aller gemeldeten Brände entstehen aus Defekten an elektrischen Anlagen. Zusätzlich besteht bei Störungen immer die Gefahr von Unfällen im Betrieb mit Personen- oder Sachschäden. Das betrifft speziell auch ortsfeste Betriebsmittel, also fest installierte Anlagen, die sich meist nicht so leicht austauschen oder in Reparatur geben lassen und deshalb besonderer Sorge bedürfen.

Die ordnungsgemäße Funktion solcher Maschinen sicherzustellen, hat daher zum Schutz von Menschen und Sachwerten höchste Priorität für den Gesetzgeber. Gleich drei Verordnungen, die BetrSichV, die TRBS und die DGUV, beschreiben diesbezüglich die Pflichten des Betreibers. Sie verlangen Kontrollen sowohl bei der Erstinstallation und nach Änderungen als auch im wiederkehrenden Turnus. Wer diese Prüfungen nicht durchführt, macht sich sogar strafbar (BetrSichV §26).

Geprüft werden sollte aber nicht nur aus Angst vor Strafe. Tatsächlich helfen die Kontrollen auch, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erhöhen, denn Maschinendefekte ziehen immer lange Stillstandszeiten und Produktionsausfälle nach sich. Wird die drohende Störung dagegen frühzeitig erkannt, lässt sie sich meist mit wenig Aufwand und Kosten beheben. Diese Form der Schadensprävention wird zudem von den Versicherern in der Regel mit besseren Prämien und einer unkomplizierteren Kostenerstattung honoriert.

Was wird geprüft?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, wie z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Als elektrische Geräte gelten z.B.: Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Kantinen, elektr. Werkzeugmaschinen wie Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Handschweißgeräte usw.

 

Wie wird geprüft?

Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtung nach folgenden DIN VDE Bestimmungen durchgeführt:
DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113

Prüfablauf:
a) Elektrische Betriebsmittel:

  • Sichtprüfung: Feststellung, dass beim zu prüfenden Gerät keine äußerensicherheitsrelevanten Mängel vorliegen.
    Zustand der Isolierungen.
    Zugentlastung und Biegeschutz der Anschlussleitungen
  • Messen: In Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der
    Schutzklassenzuordnung müssen folgende Messungen durchgeführ werden:• Messung des Schutzleiterwiderstandes
    • Messung des Isolationswiderstandes
    • Messung des Ersatzableitstroms
    • Messung des Berührungsstroms
    • Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstroms
  • Funktionsprüfung: Das elektrische Gerät ist auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
    Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Betriebsmittel mit einer Prüfplakette.
  • Dokumentation: Es wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, in dem alle geprüften
    Betriebsmittel mit den entsprechenden Messwerten aufgeführt sind.

b) Elektrische Anlagen:

  • Sichtprüfung,: Schwerpunkte:• Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
    • Entsprechen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren noch den
    Errichtungsnormen?
    • Sind die Überspannungs- und Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden,   richtig eingestellt oder bestückt?
    • Sind die Überstrom-Schutzeinrichtungen dem Leiterquerschnitt entsprechend
    bemessen und bestückt?
    • Sind die Schaltpläne, Beschriftungen der Stromkreise, Betriebsanleitungen
    vorhanden und zutreffend?
    • Sind Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vorhanden?
    • Sind z.B. Schutzvorrichtungen, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichen vorhanden   und entsprechen diese in Anzahl, Auswahl sowie Erhaltungszustand den   Anforderungen.
    • Ist der Zustand von Erdungsanlagen nach DIN VDE 0141 gegeben?
  • Messen:• Nennwerte (Spannung, Strom)
    • Schleifenimpedanz und Abschaltstrom
    • Erdungswiderstand
    • RCD-Prüfung (Fehlerspannung, Nennfehlerstrom)
    • Isolationswiderstand
    • Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und
    • Potentialausgleichleiters
    • Drehfeld
  • Erproben:• Isolationsüberwachungsgeräte sowie FI- (RCD) und FU-Schutzschalter
    • Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
    • Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
  • Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Anlagen mit einer
    Prüfplakette.
  • Dokumentation:• Es wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben
    erstellt.

Prüffristen

Anhand der Tabelle in § 5 DGUV Vorschrift 3 können Prüffristen ermittelt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen.
Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung z.B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.

  • a) Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und
ortsfeste elektrische
Betriebsmittel in „Betriebs-
stätten, Räumen und
Anlagen besonderer Art”
(DIN VDE 0100-700)
1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzein-richtungen in nicht-stationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder
elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter
Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
-33 – in stationären Anlagen
– in nichtstationären
Anlagen
6 Monate
arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer

  • b) Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist
Richt- und Maximal-Werte
Art der
Prüfung
Prüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. auf ordnungs-gemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
Anschlussleitungen mit Stecker Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,
Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss